E-Kennzeichen: was kostet es, welche Vorteile hat es, wie bekomme ich es?
E-Kennzeichen sind das große neue Auto-Schilder Thema. Denn, wenn es nach unserer Regierung geht, fahren wir in 20 Jahren alle elektrisch. Also besser jetzt schon mal mit dem Thema vertraut machen. Kennzeichnend ist das „E” an der letzten Stelle, rechts auf dem Kfz-Kennzeichen. Dieser Buchstabe steht für „Elektroantrieb“ und nur an einem (zumindest teilweise) elektrisch betriebenem Fahrzeug darf dieses besondere Autokennzeichen verwendet werden.
Die wichtigsten Informationen zu E-Kennzeichen und E-Fahrzeugen
Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Autoschilder für elektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge in aller Kürze:
• Nur für Kraftfahrzeuge, die elektrisch oder mit Brennstoffzellen angetrieben werden (auch Hybridfahrzeuge)
• Es gibt kommunale Privilegien z.B. kostenfreie Parkplätze, Fahren auf der Busspur u. ä.
• Verwaltungspauschale bei der Zulassung etwa 30 €
• KFZ-Kennezichen auch als Wechselkennzeichen oder als Saisonkennzeichen möglich
Für wen gibt es das E-Kennzeichen:
Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) regelt welches Fahrzeug das E-Autoschild führen darf. Kurz zusammengefasst sind das:
- Batterieelektrofahrzeuge (BEV)
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)
- Hybridfahrzeuge (PHEV)
Bei Hybridfahrzeugen wird meist ein Verbrennungsmotor mit einem Elektromotor kombiniert, damit es als Hybridfahrzeug ein E-Sonderschilde zugeteilt bekommt, darf der der CO2-Ausstoß nicht über 50 g/km liegen oder die Reichweite mit elektrischem Antrieb darf nicht unter 30 km betragen.
Welche Fahrzeuge bekommen das E-Kennzeichen?
- Autos
- Wohnmobile
- Lieferwagen bis 3,5 t
- Motorräder
- Trikes
- Quads
- Transporter
können die E Nummern erhalten, wenn sie unter 4,25 t zul. Gesamtgewicht aufweisen und in Deutschland mit der Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen.
Welche Vorteile hat man mit dem E-Kennzeichen?
Man kann sich im Moment nur auf die Befreiung von der KFZ-Steuer berufen, das gilt aber nur für reine Elektrofahrzeuge und gilt bei Erstzulassung bis Ende 2025.
Alle anderen Privilegien sind leider nur "möglich”. Diese sind zum Beispiel:
- Parken, wo andere nicht dürfen
- gratis parken
- Nutzung von Bus- oder Taxi-Spur oder Ähnliches
- Fahren, wo andere nicht dürfen
Die Städte und Kommunen stellen diese Regeln individuell auf, was hier gewährt wird ist anderswo nicht erlaubt. Also immer vorher informieren. Privilegien können dazu kommen oder aber auch abgeschafft werden.
Wo und wie bekommt man ein Elektrokennzeichen?
Erste Bedingung, passendes Elektro-KFZ anschaffen. Dann geht es wie bei jeder Zulassungen mit den notwendigen Unterlagen zur Zulassungsstelle am Wohnort. Einfach in der Suchmaske die Wunschnummer eingeben und Sie werden mit Ihrer Zulassungsstelle verlinkt.
Erforderlich ist der Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II, die Versicherungsnummer eVP (meist per E-Mail oder sogar telefonisch), gültiger HU-Nachweis und ein Nachweis vom Hersteller, dass die Bedingungen nach dem EmoG erfüllt werden.
Am besten bei der Zulassungsbehörde einen Termin reservieren und am besten schon das Wunschkennzeichen reservieren. Das E bleibt dabei meist aussen vor.
Muss man für Elektro-Kraftfahrzeuge das E-Kennzeichen beantragen?
Dem Auto sieht man es meist gar nicht an, dass es ein Elektrofahrzeug ist. Deshalb sind die Fahrzeugschilder oft das einzige äussere Merkmal zur Identifizierung, leider auch für die Ordnungshüter.
Eine Pflicht gibt es nicht den neuen e-tron, zoe oder i3 mit dem E anzumelden. Aber um problemfrei an den Vorteilen für E-Fahrzeuge teilzuhaben ist ein E-Kennzeichen unerlässlich. wunschkennzeichenversand.de rät dazu und am besten gleich mit der persönlichen Wunschkombination.
Gibt es meine Nummer 2x ?
Gute Frage, existiert ein Auto mit dem E und eines ohne? Nein, die Endung E ist ein zusätzliches Merkmal und nicht relevant bei der Vergabe der KFZ-Nummer. Oftmals kann bei der Reservierung bei der Zulassungsstelle gar kein E ausgewählt werden. Das E bekommt dann erst bei der Zulassung seine Bedeutung.
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