Die eVB-Nummer, was ist das?

Wofür steht die Abkürzung eVB?

eVB ist die offizielle Abkürzung für die elektronische Versicherungsbestätigung. Die eVB wurde bereits 2008 im Rahmen der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) eingeführt und ersetzt die bis dahin verwendeten Versicherungsdoppelkarten. Letztendlich ist es eine Versicherungsbestätigung, die bei der Zulassungsstelle für verschiedene Vorgänge vorzulegen ist. Die Versicherer verpflichteten sich, eine Versicherungsbestätigung auf elektronischem Weg an die Zulassungsbehörden zu übermitteln. Dazu reicht eine 7-stellige Zahl.

Von wem bekomme ich die eVB-Nummer?

Sie können die eVB direkt bei dem Versicherungsmakler Ihrer Wahl anfordern. Die notwendigen Informationen über die Versicherungsinhalte, Kosten etc. erhalten Sie ebenfalls über Ihren Versicherungsmakler. Von diesem erhalten Sie die eVB-Nummer in Kürze Zeit per Post, per Mail oder auch per SMS übermittelt. Dieses ist meistens innerhalb kurzer Zeit möglich. Bis die eVB-Nummer aktiviert wird können maximal 2 Jahre vergehen, danach ist eine neue eVB-Nummer zu beantragen. Die eVB-Nummer erlischt nach der Verwendung.

Wofür steht sie?

Die eVB-Nummer ist der Nachweis der Versicherung, dass für ein Kraftfahrzeug  eine Haftpflichtversicherung besteht. Der Vorteil der eindeutigen Nummer ist, dass auf einfache Art elektronisch und fernmündlich übermittelt werden kann.

Was sagt die eVB-Nummer aus?

Bei der siebenstelligen alphanumerischen eVB-Nummer sind die ersten beiden Zeichen immer dem Versicherer zuzuordnen, die weiteren fünf Zeichen werden bei der Generierung zufällig kombiniert.

Sie enthält zentrale Informationen über das Fahrzeug und den Versicherungsnehmer. Durch ein gesichertes Datenaustauschverfahren können alle Zulassungsstellen über das Kraftfahrt-Bundesamt online auf die zum Fahrzeug hinterlegten Daten zugreifen und Informationen abrufen.

Wofür braucht man die eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle

Sie brauchen die eVB-Nummer für fast alle Zulassungsvorgänge:

Was kostet die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer erhalten Sie kostenlos. Dies gilt auch, wenn Sie dann doch kein Kraftfahrzeug zulassen. Kostenpflichtig dagegen ist aber die Versicherung, die durch die eVB-Nummer bestätigt wird.

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