Brauche ich ein Fahrradträger Kennzeichen?
Sie brauchen ein eigenes Kfz-Kennzeichen für Ihren Fahrradträger wenn er den Blick auf das hintere KFZ-Kennzeichen Ihres Fahrzeugs einschränkt. Dann benötigen Sie ein zusätzliches Fahrradträger Kennzeichen. Dabei muss das Fahrradträger Kennzeichen exakt mit dem amtlichen Fahrzeugkennzeichen des Wagens übereinstimmen, an dem die Tragevorrichtung fixiert ist – das sogenannte „Folgekennzeichen“ dient als eine Art Schilder-Verlängerung. Handelt es sich beim Fahrzeug, an dem der Radträger befestigt ist, um ein Elektroauto oder einen Oldtimer, die entsprechend ein E-, H- oder ein Saison-Kennzeichen führen, muss die Sonderkennzeichnung auch am Fahrradträger weitergeführt werden. Das Folgekennzeichen muß also identisch mit dem originalen KFZ-Kennzeichen identisch sein.
Ein Folgenummernschild für Fahrradträger muss nicht bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Es wird auch nicht „gestempelt”. Bestellen Sie Ihr Fahrradträger Kennzeichen noch vor dem Bearbeitungsende, versenden wir Ihr Wunschkennzeichen direkt am selben Tag und Sie können es gleich am Bike-Träger anbringen. Beachten Sie bei der Bestellung bitte, dass Sie für Ihren Fahrradträger jeweils nur ein Kennzeichen brauchen. Möchten Sie Ihren Fahrradträger jedoch für unterschiedliche Fahrzeuge nutzen, achten Sie bitte darauf, dass Autonummern und Folgekennzeichen stets übereinstimmen – und bestellen Sie gegebenenfalls mehrere unterschiedliche Fahrradträger Kennzeichen.