Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug (Auto, LKW, Quad oder Motorrad etc.) aus einem anderen Kreis oder Stadt ummelden wollen.
Dann ist die Zulassungsstelle des neuen Zulassungsbezirkes zuständig. Eine Abmeldung bei der Zulassungsstelle des alten Wohnorts ist nicht notwendig. In der Regel ändert sich durch den Wechsel auch das Kennzeichenkürzel und damit das Kennzeichen, aber inzwischen ist in allen Bundesländern kein Kennzeichenwechsel mehr nötig.
Unser Tipp: Wunschkennzeichen reservieren. Ein persönliches Wunschkennzeichen ist dabei grundsätzlich immer möglich, falls Ihre Wunsch-Kombination noch nicht vergeben ist. Hierfür kann der Reservierungsdienst Ihrer Kfz-Zulassungsstelle genutzt werden. Möglich ist dies telefonisch, vor Ort und zum Teil auch online. Im Bestellprozeß oder hier auf der Seite finden Sie den Link zu Ihrer Zulassunsgstelle.