Es müssen folgende Dokumente zur Zulassung mitgebracht werden:
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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Abmeldebestätigung oder Zulassungsbescheinigung I mit Stilllegungsvermerk (Fahrzeugschein)
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Vollmacht und Personalausweise bei Bevollmächtigung
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Nachweise über die gültige Hauptuntersuchung (HU bei TÜV, etc.)
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eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
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SEPA-Lastschrift Mandat
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Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
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Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder Vormund, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. Vormund
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Kennzeichenschilder, alt oder neu
Es ist sowohl möglich neue KFZ-Kennzeichen zu verwenden als auch eine neue Zeichen-Ziffer-Kombination zu beantragen.
Es ist jedoch zu beachten, war das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, so erlischt die Betriebserlaubnis. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich.